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Dachgeschoss im Altbau dämmen

Dachgeschoss im Altbau dämmen

Dachgeschoss im Altbau dämmen

Dachgeschoss im Altbau dämmen

In der kalten Jahreszeit, wenn es draußen ungemütlich und frostig wird, sollte man zumindest Zuhause ein warmes Plätzchen vorfinden. Was viele Haushalte jedoch nicht wissen oder vernachlässigen: Wenn das Dachgeschoss oder der Dachstuhl nicht richtig gedämmt sind, geht ein nicht unerheblicher Anteil der Wärme verloren – und das kann teuer werden. Vor allem Altbauten sind in dieser Hinsicht oft sanierungsbedürftig. Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch die richtige Dämmung wertvolle Wärmeverluste vermeiden und somit auch Energie einsparen können.

Die Portale energie-fachberater.de und energiesparen-im-haushalt.de haben sich intensiv mit der Dachstuhl- und Dachbodendämmung beschäftigt, die wir Ihnen hier näherbringen möchten. Prinzipiell können die beiden Maßnahmen entweder als Einzelprojekt oder auch zusammen durchgeführt werden. Hierbei ist vor allem wichtig, wie das Dachgeschoss durch die Bewohner genutzt werden soll. Außerdem müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Bis zu 20 Prozent der Wärme verliert man im schlimmsten Fall, wenn der Dachboden – ohne gute Dämmung – konstant mitgeheizt wird. Die Dämmung des Dachbodens ist daher in jedem Fall eine der lohnendsten Sanierungen, denn dadurch sparen Sie Energie und in der Heizkostenabrechnung werden Sie die Früchte dieser Maßnahme wiederfinden. Außerdem verbessert sich das Klima in der gesamten Wohnung.

Zunächst ist die Auswahl des Dämmstoffes entscheidend. Hier ist der wichtigste Faktor die Nutzung nach der Sanierungsmaßnahme. Wenn der Dachboden keinen bestimmten Zweck erfüllt, kommen Dämmplatten und Dämmstoff-Filze zum Einsatz. Soll der Dachboden als Abstellkammer genutzt werden, wird die Begehbarkeit durch Dämmplatten, die druckfest sind, oder dämmende Elemente mit Gehplatten gewährleistet. Bei der Dämmung des Dachbodens unterscheidet man zwischen der Unterdeckendämmung, bei der die Dämmung vom Wohnraum her erfolgt und an der Unterseite der Decke befestigt wird, der Aufdeckendämmung, die die Dämmelemente direkt auf dem Boden anbringt und der Zwischendeckendämmung, die vor allem bei Holzbalkendecken Verwendung findet und Einblasdämmstoffe oder auch Schüttdämmstoffe einsetzt. Bei Holzbalkendecken wird zudem eine Dampfbremsfolie eingebaut, damit kein Wasserdampf durch die Deckenfugen nach oben steigen kann. Außerdem sollten Bodentreppen, die nicht gedämmt sind, durch eine wärmegedämmte Variante ersetzt werden.

Auch die Dämmung des Dachstuhls hat positive Auswirkungen auf den Energiehaushalt und das Wohnklima Ihres Hauses. Grundsätzlich gibt es drei gängige Maßnahmen, die bei der Dachstuhldämmung angewandt werden: Bei ausgebauten Dachgechössern wird entweder die Zwischensparrendämmung, bei der das Material zwischen den Dachsparren angebracht wird, oder die Aufsparrendämmung, bei der die Dämmelemente auf den Dachsparren liegend angebracht werden, herangezogen. Für nicht ausgebaute Dachgeschosse empfiehlt sich die Untersparrendämmung, bei der sich die Dämmschicht innerhalb des Dachgeschosses an den Dachsparren befindet.

Was speziell bei der Dämmung in einem Altbau zu beachten ist, zählt energie-experten.org auf. Zunächst sollte eine Wärmebildmessung durch einen Experten erfolgen – dabei wird das komplette Dach mit einer Wärmebildkamera auf Stellen, die undicht sind, sowie auf Wärmebrücken untersucht. Außerdem sollten die bauphysikalischen Gegebenheiten, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, sowie die energetischen Anforderungen kontrolliert werden. Gegebenenfalls werden dann noch zusätzliche Sanierungsmaßnahmen notwendig. Auch eine neue Eindeckung Ihres Altbaudachs, eventuell in Kombination mit einer Aufsparrendämmung, kann erforderlich sein, wenn das Dach den Witterungsverhältnissen nicht mehr standhält. Wenn Ihr Dach noch intakt ist, sollte in einem Altbau eher eine Dämmung von Innen durchgeführt werden.

In manchen Fällen sind Dämmmaßnahmen laut www.energiesparen-im-haushalt.de sogar gesetzlich vorgeschrieben: Sie sind durch die sogenannte Energieverordnung zur Dämmung verpflichtet, wenn keine Dämmung im Dachgeschoss vorhanden ist oder wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus am 1. Februar 2002 oder danach erworben oder geerbt haben – es sei denn, das Dach ist bereits durch einen Mindestwärmeschutz gedämmt oder das Dämmen des Daches kann als unwirtschaftlich klassifiziert werden. Für die Dämmung kann eine Förderung durch die KfW-Bank erfolgen.

Die Begutachtung Ihres Dachgeschosses, die Erörterung der notwendigen Maßnahmen, die Beratung über Förderungmittel sowie die Sanierung Ihres Dachbodens und/oder Dachstuhls erledigt Ihr Klussenier Handwerkspartner gerne und macht Ihnen dazu ein unverbindliches Angebot.